Patientenservice
Wenn Sie privat versichert sind, finden Sie
hier Informationen zur Beantragung einer Psychotherapie.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, könnte die Kostenerstattung für Sie interessant sein:
Kostenerstattung
Seit dem 01.01.2004 besteht für alle gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, anstelle der Sachleistung (über Versichertenkarte) die sogenannte Kostenerstattung (Privatrechnung) zu wählen. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf einzelne Leistungsbereiche beschränkt werden.
In Ausnahmefällen ist es dem Versicherten auch möglich, nicht zugelassene Vertragsbehandler (also Ärzte und Psychologen, die in Privatpraxis arbeiten) in Anspruch zu nehmen. Dies kann dann der Fall sein, wenn ein Behandlungsplatz von Vertragsbehandlern nicht zur Verfügung gestellt werden kann (bspw. lange Wartezeiten). Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass die Qualität der Versorgung bei privat niedergelassenen Ärzten/Psychologen gleichwertig ist.
Im Rahmen der Kostenerstattung erfolgt die Abrechnung der Leistung zwischen Arzt/Psychologe und Patient. Der Patient erhält die Kosten auf Antrag von seiner Krankenkasse ganz oder zum Teil erstattet.
Falls Sie sich für die Kostenerstattung interessieren, ist Folgendes zu beachten:
- Sie müssen sich vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen und diese informieren, bzw. den Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dies insbesondere, wenn es sich um privat niedergelassene Behandler handelt.
- Zwischen Ihnen und dem Behandler muss eine schriftliche Vereinbarung über die Kostenerstattung getroffen werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.